Unternehmen müssen heute organisatorische Maßnahmen nachweisen, die geeignet sind, Rechtskonformität und Integrität in Ausübung ihrer
Geschäftstätigkeit zu gewährleisten = Legalitätspflicht
Fehlt ein CMS (Compliance Managment System) oder ist dessen risikobasierter Ansatz nur unzureichend entwickelt, steht im Streitfall möglicherweise sogar die Frage nach
Vorsatz der Geschäftsleitung im Raum
Ausgangspunkt dabei ist immer die Legalitätspflicht - sprich die Maßgabe, die Geschäftsführung nach geltender Regulatorik auszuüben
Alle präventiven Maßnahmen im Sinne der Legalitätspflicht, bilden in Summe ein Compliance Management System (CMS)
Art und Umfang der zu treffenden Compliancemaßnahmen variieren dabei je nach Größe, Branche und Risikopotenzial des jeweiligen Unternehmens - Bedeutet: Es gibt keine
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Legalitätskontrollpflicht
Überträgt die Geschäftsleitung Aufgaben und Pflichten an Mitarbeiter*innen qua Delegation, dann müssen diese ebenfalls regelkonform erfüllt werden
Die Geschäftsleitung hat dies zu kontrollieren - somit wird aus der Legalitätspflicht die Legalitätskontrollpflicht
Diese Anfoderung ist im Grundsatz nicht neu, denn bereits seit 1968 verpflichtet § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Unternehmensführung zu adäquaten
Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen, um Regelverstöße in und aus dem Unternehmen heraus zu verhindern
Deshalb ist es notwendig die Belegschaft für Compliance zu sensibilisieren, neudeutsch: Awareness-Building
DELIBERO unterstützt Sie gezielt durch Workshops, Trainings und Coaching bei der Enwicklung einer nachhaltigen Compliance-Kultur. Sprechen wir darüber!
Überträgt die Geschäftsleitung qua Delegation Aufgaben an Mitarbeiter*innen müssen diese ihre Aufgaben ebenfalls regelkonform erfüllen
Für die Geschäftsleitung resultiert daraus die Anforderung dies zu kontrollieren = Legalitätskontrollpflicht
Diese Anforderung ist im Grundsatz nicht neu, denn bereits seit 1968 verpflichtet § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Unternehmensführung zu
adäquaten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen, die geeignet sind, Rechtsverstöße im Unternehmen und aus dem Unternehmen heraus zu verhindern
Um der Legalitätskontrollpflicht adäquat gerecht zu werden, bedarf es der Sensibilisierung der Belegschaft, neudeutsch: Awareness-Building
DELIBERO unterstützt Sie dabei gezielt etwa durch Workshops zur Awareness-Bildung und dem Aufbau einer nachhaltigen Unternehmenskultur - Sprechen wir
darüber!
Zwischenfazit
Pflicht zu Compliance?
Zwar ist die Pflicht der Geschäftsleitung zur Einführung eines Compliance Management Systems in Deutschland aktuell nicht ausdrücklich gesetzlich normiert
Dennoch sehen zahlreiche Gesetze, als auch Gesetzesvorhaben, Nachweispflichten für ein CMS zwingend vor oder honorieren die Existenz eines effizienten CMS, so etwa:
Es gibt in Deutschland also gegenwärtig kein Gesetz, welches explizit ein CMS vorschreibt
Jedoch gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten und innerhalb der Rechtssprechung sogenannte »Anreizmodelle«, welche die Einrichtung eines CMS im Schadensfall honorieren
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
So eröffnet § 22, Abs.4 AWG für Unternehmen bei bestimmten fahrlässigen Verstößen gegen das AWG die Möglichkeit, einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen,
wenn der Verstoß vor Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörden, im Wege der Eigenkontrolle aufgedeckt und dieser sodann gemeldet wurde
ferner daraufhin angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines Verstoßes aus gleichem Grunde getroffen wurden
Das AWG fordert somit präventive und adaptive Maßnahmen, ohne diese jedoch zu konkretisieren
Impulse zu Compliancemaßnahmen im Rahmen der Exportkontrolle lassen sich der Webpräsenz des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnehmen - Merkblatt »Internal Compliance Programmes –
ICP«
Sie haben darüberhinaus Fragen zu Compliance im Kontext der Exportkontrolle?-
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme...