- Sie Haftungsrisiken minimieren durch ein effizientes Compliance Management System (CMS)?
- ein CMS zu implementieren zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten gehört?
- ein effizientes CMS haftungsreduzierend wirkt?
BGH, 9.Mai 2017
- Consulting beim Aufbau von Compliance Management Systemen - Implementierung und Auditierung nach ISO 37301
- Support bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystemsnach HinGSchG
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Riskomanagement gemäß LkSG (Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz)
- Consulting beim Aufbau eines Nachhaltigkeits-managements nach ISO 26000
- Support bei der Erfüllung der Berichtspflichten nach CSRD
- Mediation bei B2X-Konflikten = interorganisationale Konflikte zwischen Unternehmen und Dritten (X) als B2B-, B2C-, B2A- und B2P-Konflikte
- Consulting beim Aufbau von innerbetrieblichen Konfliktmanagement-strukturen