Das Prinzip der Freiwilligkeit (INFO) gebietet es, das im
günstigsten Fall, beide Parteien schon vor der Kontaktaufnahme zu einem Mediator Einigkeit über diesen Schritt erzielt haben sollten. Eine Initiativ-Anfrage nur einer Partei, ohne Darstellung
des Sachverhalts, kann in Ausnahmefällen (etwa: keinerlei Kommunikationsebene) jedoch auch die Einladung durch den Mediator zu einem unverbindlichen Vorgespräch rechtfertigen. Das un- verbindliche Vorgespräch bildet ungeachtet dessen, in jedem Fall den Einstieg für
eine Zusammenarbeit.
Die Kosten
Vor Beginn des Mediationsverfahrens, beschließen wir eine Vergütungs-
vereinbarung, welche regelt, ob ein Zeithonorar (Stunden- oder Tagessätze) oder ein Pauschalhonorar berechnet wird. Üblich ist in der Mediation eine Kostenteilung im
Verhältnis 50:50 zwischen den Parteien.
Einzelberatung?
In der Praxis besteht auch die Möglichkeit einer Einzelberatung in Konfliktfällen. Beispielsweise bei Mobbing.
Diese schließt jedoch im Verlauf aus, dass ich für Sie in einer daran anschließenden Mediation tätig werden kann. (Prinzip der All-
parteilichkeit) Gerne verweise ich Sie dann an kompetente KollegInnen.