Das Prinzip der Freiwilligkeit (INFO) gebietet es, das im günstigsten Fall, beide Parteien schon vor der Kontaktaufnahme zu einem Mediator Einigkeit über diesen Schritt erzielt haben
sollten. Eine Initiativ-Anfrage nur einer Partei, ohne Darstellung des Sachverhalts, kann in Ausnahmefällen (etwa: keinerlei Kommunikationsebene) jedoch auch die
Einladung durch den Mediator zu einem unverbindlichen Vorgespräch rechtfertigen. Das unverbindliche
Vorgespräch bildet ungeachtet dessen, in jedem Fall den Einstieg für eine Zusammenarbeit.
Die Kosten
Vor Beginn des Mediationsverfahrens, beschließen wir eine Vergütungs- vereinbarung, welche regelt, ob ein
Zeithonorar (Stunden- oder Tagessätze) oder ein Pauschalhonorar berechnet wird. Üblich ist in der Mediation eine Kostenteilung im Verhältnis 50:50 zwischen den
Parteien.
Einzelberatung?
In der Praxis besteht auch die Möglichkeit einer Einzelberatung in Konfliktfällen. Beispielsweise bei Mobbing. Diese schließt jedoch im Verlauf aus, dass ich
für Sie in einer daran anschließenden Mediation tätig werden kann. (Prinzip der Allparteilichkeit) Gerne verweise ich Sie dann an kompetente
KollegInnen.