Risiken im Griff!

  • Unternehmen müssen heute organisatorische Maßnahmen nachweisen, die geeignet sind, Rechtskonformität und Integrität in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten
  • Alle präventiven Maßnahmen bilden in Summe ein Compliance Management System (CMS)
  • Art und Umfang der zu treffenden Compliancemaßnahmen variieren dabei je nach Größe, Branche und Risikopotenzial des jeweiligen Unternehmens - Bedeutet: Es gibt keine one-size-fits-all-Lösung
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Legalitätskontrollpflicht


  • Fehlt ein CMS oder ist dessen risikobasierter Ansatz nur unzureichend entwickelt, steht im Streitfall möglicherweise sogar die Frage nach Vorsatz der Geschäftsleitung im Raum
  • Ausgangspunkt dabei ist die Legalitätspflicht - sprich die Maßgabe, die Geschäftsführung nach geltender Regulatorik auszuüben
  • Überträgt die Geschäftsleitung qua Delegation Aufgaben an Mitarbeiter*innen müssen diese ihre Aufgaben ebenfalls regelkonform erfüllen
  • Für die Geschäftsleitung resultiert daraus die Anforderung dies zu kontrollieren = Legalitätskontrollpflicht
  • Diese Anforderung ist im Grundsatz nicht neu, denn bereits seit 1968 verpflichtet § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Unternehmensführung zu adäquaten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen, die geeignet sind, Rechtsverstöße im Unternehmen und aus dem Unternehmen heraus zu verhindern

Zwischenfazit



Warum ein CMS?


  • Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches explizit ein CMS vorschreibt
  • Jedoch gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten und innerhalb der Rechtssprechung sogenannte »Anreizmodelle«, welche die Einrichtung eines CMS im Schadensfall honorieren

»Anreizmodelle«



Außenwirtschaftsgesetz (AWG)


  • So eröffnet § 22, Abs.4 AWG für Unternehmen bei bestimmten fahrlässigen Verstößen gegen das AWG die Möglichkeit, einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen, wenn der Verstoß vor Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörden, im Wege der Eigenkontrolle aufgedeckt und dieser sodann gemeldet wurde
  • ferner daraufhin angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines Verstoßes aus gleichem Grunde getroffen wurden
  • Das AWG fordert somit präventive und adaptive Maßnahmen, ohne diese jedoch zu konkretisieren
  • Impulse zu Compliancemaßnahmen im Rahmen der Exportkontrolle lassen sich der Webpräsenz des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnehmen - Merkblatt »Internal Compliance Programmes – ICP«
  • Sie haben darüberhinaus Fragen zu Compliance im Kontext der Exportkontrolle? - Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme...