Legalitätspflicht


  • Unternehmen müssen heute organisatorische Maßnahmen nachweisen, die geeignet sind, Rechtskonformität und Integrität in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten = Legalitätspflicht
  • Fehlt ein CMS oder ist dessen risikobasierter Ansatz nur unzureichend entwickelt, steht im Streitfall möglicherweise sogar die Frage nach Vorsatz der Geschäftsleitung im Raum
  • Ausgangspunkt dabei ist immer die Legalitätspflicht - sprich die Maßgabe, die Geschäftsführung nach geltender Regulatorik auszuüben
  • Alle präventiven Maßnahmen im Sinne der Legalitätspflicht bilden in Summe ein Compliance Management System (CMS)
  • Art und Umfang der zu treffenden Compliancemaßnahmen variieren dabei je nach Größe, Branche und Risikopotenzial des jeweiligen Unternehmens - Bedeutet: Es gibt keine »one-size-fits-all-Lösung«

 

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Legalitätskontrollpflicht


  • Überträgt die Geschäftsleitung Aufgaben und Pflichten qua Delegation, dann sind die Mitarbeiter*innen gehalten, diese ebenfalls regelkonform zu erfüllen
  • Die Geschäftsleitung hat dies zu kontrollieren - somit wird aus der Legalitätspflicht die Legalitätskontrollpflicht
  • Diese Anfoderung ist im Grundsatz nicht neu, denn bereits seit 1968 verpflichtet § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Unternehmensführung zu adäquaten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen, um Regelverstöße in und aus dem Unternehmen heraus zu verhindern
  • Deshalb ist es notwendig, die Belegschaft für Compliance zu sensibilisieren, neudeutsch: Awareness-Building

 

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Reminder



Pflicht zu Compliance?


  • Zwar ist die Pflicht der Geschäftsleitung zur Einführung eines Compliance Management Systems in Deutschland aktuell nicht ausdrücklich gesetzlich normiert
  • Dennoch sehen zahlreiche Gesetze, als auch Gesetzesvorhaben, Nachweispflichten für ein CMS zwingend vor oder honorieren die Existenz eines effizienten CMS, so etwa:
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinwSG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GwB)
  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)