Unternehmen müssen heute organisatorische Maßnahmen nachweisen, die geeignet sind, Rechtskonformität und Integrität in Ausübung ihrer
Geschäftstätigkeit zu gewährleisten
Alle präventiven Maßnahmen bilden in Summe ein Compliance Management System (CMS)
Art und Umfang der zu treffenden Compliancemaßnahmen variieren dabei je nach Größe, Branche und Risikopotenzial des jeweiligen Unternehmens - Bedeutet: Es gibt keine one-size-fits-all-Lösung
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Legalitätskontrollpflicht
Fehlt ein CMS oder ist dessen risikobasierter Ansatz nur unzureichend entwickelt, steht im Streitfall möglicherweise sogar die Frage nach Vorsatz der Geschäftsleitung im Raum
Ausgangspunkt dabei ist die Legalitätspflicht - sprich die Maßgabe, die Geschäftsführung nach geltender Regulatorik auszuüben
Überträgt die Geschäftsleitung qua Delegation Aufgaben an Mitarbeiter*innen müssen diese ihre Aufgaben ebenfalls regelkonform erfüllen
Für die Geschäftsleitung resultiert daraus die Anforderung dies zu kontrollieren = Legalitätskontrollpflicht
Diese Anforderung ist im Grundsatz nicht neu, denn bereits seit 1968 verpflichtet § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Unternehmensführung zu
adäquaten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen, die geeignet sind, Rechtsverstöße im Unternehmen und aus dem Unternehmen heraus zu verhindern
Zwischenfazit
Warum ein CMS?
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches explizit ein CMS vorschreibt
Jedoch gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten und innerhalb der Rechtssprechung sogenannte »Anreizmodelle«, welche die Einrichtung eines CMS im Schadensfall honorieren
»Anreizmodelle«
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
So eröffnet § 22, Abs.4 AWG für Unternehmen bei bestimmten fahrlässigen Verstößen gegen das AWG die Möglichkeit, einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen,
wenn der Verstoß vor Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörden, im Wege der Eigenkontrolle aufgedeckt und dieser sodann gemeldet wurde
ferner daraufhin angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines Verstoßes aus gleichem Grunde getroffen wurden
Das AWG fordert somit präventive und adaptive Maßnahmen, ohne diese jedoch zu konkretisieren
Impulse zu Compliancemaßnahmen im Rahmen der Exportkontrolle lassen sich der Webpräsenz des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnehmen - Merkblatt »Internal Compliance Programmes –
ICP«
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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme...